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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Entgelterhöhung für Kindergarten und verlässliche Grundschule

(ub) Ab dem 1. September werden in Schönbrunn die Entgelte für die Nutzung der Kindergärten um 15 Prozent steigen. Ursache hierfür sind steigende Betriebsausgaben und ein prozentual verringerter Landeszuschuss. Zur Zeit liegt die Kostendeckung bei 36,62 Prozent. Für die beiden Kindergärten fallen Ausgaben von 427.178 Euro an, denen Einnahmen (ohne Entgelte) von 97.361 Euro gegenüberstehen. Das Defizit von 329.816 Euro will Schönbrunn mit der Entgelterhöhung mindern. Von der Entgelterhöhung, die noch unter dem Landesrichtsatz liegt, erwartet sich Schönbrunn zusätzliche Einnahmen von 9.000 Euro. Letztmalig wurden die Entgelte am 1. Februar 2001 erhöht. Eltern zahlen künftig für das 1. Kind in der Regelgruppe 60 Euro (bisher 52 Euro) und das 2. Kind 30 Euro (26 Euro). Für die verlängerten Öffnungszeiten werden für das 1. Kind 75 Euro (65 Euro) und das 2. Kind 38 Euro (33 Euro) erhoben. Für Kinder unter 3 Jahren werden 80 Euro (65 Euro) fällig, das bisher kostenlose 2. Kind kostet künftig 45 Euro. Für das 3. Kind werden in der Regelgruppe, für die verlängerten Öffnungszeiten und unter 3 Jahren keine Entgelte erhoben.
Auch beim Busverkehr gibt es eine Neuerung. Künftig wird der Busverkehr zur Beförderung der Kindergartenkinder während der Schulferien eingestellt. Erfreulicherweise wird er aber während der Schulzeit im bisherigen Umfang bestehen bleiben. Nach wie vor trägt die Gemeinde Schönbrunn die Kosten für die Beförderung. Die Elternvertreter der beiden Kindergärten haben gegen die Kostenerhöhung und die Einstellung des Busverkehrs zur Ferienzeit keine Einwände erhoben.

Zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 werden auch die Entgelte für die verlässliche Grundschule in Schönbrunn steigen. Den Gemeinderäten war indes klar, dass auch diese Entgelterhöhung das bestehende Defizit nicht beseitigen wird. Momentan werden im laufenden Schuljahr 2004/2005 nur acht Kinder in der verlässlichen Grundschule durchschnittlich 4,124 Stunden pro Woche betreut. Um kostendeckend zu sein, müsste die Gemeinde ein Entgelt von 60 Euro pro Monat erheben. Die Eltern zahlen gegenwärtig durchschnittlich 19,37 Euro pro Monat. Mit der Erhöhung steigen die Kosten auf durchschnittlich 24,27 Euro monatlich. Ab 1. September steigt die Grundgebühr für das 1. Kind auf 10 Euro (bisher 7,50 Euro) und das 2. Kind auf 7,50 Euro (5 Euro). Die Leistungsgebühr steigt bei 1 bis 5 Stunden wöchentlicher Betreuung auf 12,50 Euro (10 Euro) und bei 6 bis 15 Stunden wöchentlicher Betreuung auf 20 Euro (17,50 Euro). Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Entgelterhöhung.

24.06.05

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