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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Schönbrunn erhöht Grund- und Gewerbesteuer

(ub) Um im nächsten Jahr etwa 15.000 Euro mehr im Gemeindesäckel zu haben und auch im nächsten Jahr Fördermittel aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg erhalten zu können, entschied der Schönbrunner Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, zu Beginn des neuen Jahres die Realsteuerhebesätze zu erhöhen. Für die Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden erhöhen sich die Grundsteuer A und B jeweils von 300 auf 320 Prozent und die Gewerbsteuer von 330 auf 340 Prozent.
Grund für die Steuererhöhung sind Verfahrensänderungen in der Förderrichtlinie des Ausgleichsstockes des Innenministeriums, die sich auf die Gewährung von Zuschüssen aus diesem Ausgleichsstock auswirken. Die Erhöhung der Anrechnungshebesätze der Realsteuern sei als Hauptgrund für die kommunale Steuererhöhung zu sehen.
Um Mehreinnahmen für das Stadtsäckel erzielen zu können, greifen die Bürger künftig tiefer in die Taschen. Insbesondere die Anhebung der Grundsteuer B wirkt sich in den Gesamteinnahmen 2006 positiv für die Gemeinde Schönbrunn aus.
Während die Erhöhung der Grundsteuer A den von den Bürgern zu zahlenden Steuerbetrag nur um 1.476,13 Euro auf insgesamt 23.618,08 Euro erhöht , wirkt sich die Anhebung bei der Grundsteuer B deutlich kräftiger aus. Die Anhebung um 20 Prozent erhöht die Einnahmen der Gemeinde um 15.051,12 Euro auf insgesamt 240.817,95 Euro. Die Hebesatzerhöhung um 10 Prozent wirkt sich bei der Gewerbesteuer mit einer Mehreinnahme von. 7.575,76 Euro auf insgesamt 257.575,77 Euro aus. Als Begründung für die Grundsteuer B- Erhöhung führte die Gemeinde Schönbrunn an, dass bei den Straßenunterhaltungen innerhalb der Wohngebiete erhebliche Mehraufwendungen entstanden sind oder noch entstehen werden. Allein die Erhöhung der Diesel- und Bitumenpreise rechtfertige eine Anpassung des Hebesatzes auch bei der Grundsteuer B. Für den Winterdienst entstünden zusätzliche Ausgaben, die sich bereits beim Nachtragshaushalt für das Jahr 2005 niedergeschlagen haben. Die in der Gemeinde Schönbrunn bebauten Grundstücke haben einen durchschnittlichen Messbetrag von 74,45 €. Bei einer Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B auf 320 v.H. wird ein Hausbesitzer ab 2006 mit 14,89 € jährlich mehr belastet werden. Die Erhöhung sei gerechtfertigt und die Mehrbelastung des Steuerzahlers vertretbar, so die Gemeinde Schönbrunn.
In der vorgelegten Vergleichsrechnung mit den alten und neuen Hebesätzen kann die Gemeinde Schönbrunn eine Mehreinnahme von 15.051,12 Euro erzielen.

29.11.05

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