WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Ausbildungsstelle

Stellenangebot

Vortrag

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
20.04.2024
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Neufassung des Bebauungsplans Schönbrunn

(ub) Der vierzig Jahre alte Bebauungsplan "Gemeinde Schönbrunn" ist nach Meinung der Gemeindeverwaltung nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer kompletten Überarbeitung. Nachdem dies auch von betroffenen Grundstückseigentümern grundsätzlich positiv bewertet wird, steht einer Überplanung des 17,82 ha großen Plangebietes mit allein 18 vorgesehenen Änderungen und der Neufassung des Bebauungsplans nichts mehr im Wege.
Karl Wilhelm vom Gemeindebauamt erläuterte, dass die Festsetzung, in den allgemeinen und reinen Wohngebieten nur 2 Wohneinheiten zuzulassen, dem Gebot des schonenden und sparsamen Umgangs mit Grund und Boden widersprechen würde. Die auf 35° beschränkte Dachneigung verursache in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Befreiung. Dies gilt gleichermaßen für die auf das Satteldach beschränkte Dachform. Auch fehle die vom Gesetz geforderte eindeutige Trennung zwischen planungsrechlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften
Eine der wichtigsten Änderungen dürfte die "Umzonung" des bisher als "Reines Wohngebiet" (WR) ausgewiesenen Bereiches Kehracker 1 bis 19 und an der Herzackerstraße gegenüber dem Bauhof in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sein. Ebenfalls umgezont werden soll das gesamte Gebietes nördlich der Herdestraße und südostlich der Moosbrunner Straße von einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) in ein Dorfgebiet(MD), um die Planung der tatsächlichen Nutzung anzupassen. Umzonungen von einem Gewerbegebiet (GE) in ein Allgemeines Wohngebiet (WA), Umnutzung der Gemeinbedarfsfläche zur konkreten Nutzung durch Schule, Schul- und Vereinssport und öffentlichen Veranstaltungen usw. sind in der vorgesehenen Neufassung des Bebauungsplans enthalten.
Der Bauwunsch eines Eigentümers an der Baumgartenstraße war der Auslöser für die Änderung der Bauleitplanung. Der bisherige Bebauungsplan weist mehrere Grundstücke nördlich der Baumgartenstraße als "Dauerkleingärten" aus, die früher überwiegend der Vorkultivierung landwirtschaftlicher Hackfruchtkulturen sowie dem Gemüse- und Früchteanbau zur Eigenversorgung dienten. Da für diese Nutzung kein Bedarf mehr bestehe, wollle man für den Bereich eine Bebauung ermöglichen, so Wilhelm.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird der alte Bebauungsplan "Gemeinde Schönbrunn" vom 11.11.1966 als Satzung aufgehoben. Der neue Plan, der künftig nur noch "Schönbrunn" heißen wird, soll auch die Grundlage für die Bodenordnung und die Resterschließung in den überplanten Bereichen bilden. Nach Vorstellung der Verwaltung können Baulandumlegung und Resterschließung zeitnah nach der Verabschiedung des neugefassten Plans erfolgen. In dem Verfahren ist auch eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden müssen.
Die Verwaltung will den Planentwurf, zu dem die Träger öffentlicher Belange vorab beteiligt werden sollen, in einem Erörterungstermin im Bürgersaal der Gemeinde vorstellen und erläutern. Nach der Entwurfsfeststellung durch den Gemeinderat schließt sich dann die Offenlage mit der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie das weitere Verfahren an.

28.03.06

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben

[zurück zur Übersicht]

© 2006 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Werben im EBERBACH-CHANNEL

Star Notenschreibpapiere

Catalent

Stellenangebot

Neubauprojekt

Werben im EBERBACH-CHANNEL