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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Satzungen über verkaufsoffene Sonntage und Läden für Reisebedarf

(hr) Seit 6. März 2007 ist das geänderte "Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg" in Kraft. Aufgrund der Änderungen müssen auch örtliche Vorschriften angepasst werden. Für Eberbach hat der Gemeinderat dieser Tage zwei Satzungen über verkaufsoffene Sonntage bzw. über die Öffnung von Verkaufsstellen in Erholungsorten einstimmig beschlossen.

Gemäß diesen Satzungen wird es in Eberbach - wie bisher - auch künftig pro Jahr drei verkaufsoffene Sonntage geben: Am "Eberbacher Frühling" und am Kuckucksmarkt-Sonntag jeweils von 13 bis 18 Uhr sowie am "Eberbacher Apfeltag" (der dritte Sonntag im Oktober) von 12.30 bis 17.30 Uhr.
Außerdem dürfen an allen Sonn- und Feiertagen zwischen 15. März und 15. Oktober jeweils von 11.30 bis 19.30 Uhr Verkaufsstellen geöffnet sein, die Waren für Besucher und Touristen anbieten. Dazu zählt Reisebedarf wie Zeitungen, Zeitschriften, Reiselektüre, Tabakwaren und ähnliches sowie Sport- und Badegegenstände, Devotionalien und Andenken. Die Öffnung dieser Verkaufsstellen ist nur in Erholungsorten erlaubt. Das sind in Eberbach die Kernstadt und Neckarwimmersbach sowie der Ortsteil Friedrichsdorf.

31.05.07

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