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Hunde müssen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen angeleint werden

(bro) (stve) Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Hunde nach § 10 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Eberbach im Siedlungsbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind.

Die Polizeiverordnung regelt außerdem, dass Hunde ansonsten (außerhalb des Siedlungsbereichs) nur frei herumlaufen dürfen, wenn sie in Begleitung einer Person sind, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann.

Zusätzlich hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, öffentlichen Spielplätzen oder auf direkt an öffentlichen Flächen angrenzenden Privatgeländen verrichtet.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Polizeilichen Umweltschutzverordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung Eberbach, Leopoldsplatz 1, Zimmer 1.08, Tel. (06271) 87244.

30.05.08

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