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Haftbefehl gegen den Täter nach Auflagen außer Vollzug gesetzt

(lct) (pol) Die Staatsanwaltschaft Heidelberg konnte aufgrund der schnellen Arbeit des Eberbacher Polizeireviers schon kurz nach Begehung der Straftat einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen einen 22-jährigen Mann erwirken. Der junge Mann steht im dringenden Verdacht, in der Nacht zum Samstag, 4. Januar, in der Innenstadt von Eberbach sowie in der Schillerstraße, der Goethestraße und in den angrenzenden Straßen in bislang knapp 60 Fällen geparkte Autos, darunter zwei Dienstwagen der Polizei, beschädigt zu haben (wir berichteten). Der Sachschaden soll sich auf mindestens 50.000,- Euro belaufen.

Bereits nach Bekanntwerden erster Beschädigungen in der Tatnacht war einer Polizeistreife im Rahmen der Fahndung in der Innenstadt eine vierköpfige Personengruppe aufgefallen. Während der Kontrolle waren erste Verdachtsmomente gegen den 22-Jährigen aufgekommen, der zunächst jedoch zu den Vorwürfen schwieg. Der Verdacht gegen den Verdächtigen, der mit einem spitzen Gegenstand die Postleitzahl möglicherweise seines US-amerikanischen Wohnorts in die Fahrzeuglacke geritzt haben soll, konkretisierte sich jedoch, nachdem sich ein Zeuge bei der Eberbacher Polizei gemeldet hatte.

Nachdem der Beschuldigte in seiner ersten Vernehmung ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, wurde er am Donnerstagnachmittag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Haftbefehl gegen die Auflage, den Reisepass zu hinterlegen und in Eberbach Wohnsitz zu nehmen, außer Vollzug setzen konnte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Eberbacher Polizei dauern an. Eigentümer beschädigter Fahrzeuge werden gebeten, sich - sofern noch nicht geschehen - mit dem Polizeirevier Eberbach unter Tel. (06271) 9210-0 in Verbindung zu setzen.

10.01.14

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