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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Verwaltung sieht vorbildliche Bürgerbeteiligung

(hr) Nachdem in den zurückliegenden Tagen in Eberbach häufig über mangelnde Transparenz und Bürgerbeteiligung bei der Entscheidung über die Bebauung des "Schotterplatzes" an der Brückenstraße (wir berichteten) diskutiert wurde - unter anderem in unserem Diskussionsforum (Link s.u.) - hat uns die Stadtverwaltung heute eine Stellungnahme zukommen lassen.

In der von Hauptamtsleiterin Anke Steck verschickten Pressemitteilung tritt die Verwaltung dem Vorwurf schlechter Bürgerbeteiligung entgegen und führt die wichtigsten Beschluss- und Bürgerbeteiligungstermine auf:

  • 20.12.2007: Gemeinderatsbeschluss für einen städtebaulichen Ideenwettbewerb (wir berichteten)
  • 24.04.2008: Gemeinderatsbeschluss zum Start des Ideenwettbewerbs (wir berichteten)
  • 19.09.2008: Städtebaulicher Ideenwettbewerb entschieden mit anschließender Ausstellung (wir berichteten)
  • 23.10.2008: Gemeinderatsbeschluss zum Ideenwettbewerb nach erfolgter Bürgerbeteiligung (wir berichteten)
  • 22.07.2010: Gemeinderatsbeschluss für die öffentliche Ausschreibung des Grundstücks (wir berichteten)
  • 28.03.2011: Erneuter Gemeinderatsbeschluss zur öffentlichen Ausschreibung (wir berichteten)
  • 01.06.2011: Bürgerversammlung zu den Bauträger-Angeboten mit anschließender Ausstellung (wir berichteten)
  • 21.07.2011: Gemeinderatsbeschluss für Verhandlungen mit Bauinteressenten (wir berichteten)
  • 19.07.2012: Neuer Bauvorschlag im Gemeinderat (wir berichteten)
  • 01.08. bis 03.09.2012: Erneute Ausstellung der Bebauungskonzepte mit Bürgerbeteiligung (wir berichteten)
  • 02.08.2012: Erste Nachbarbeteiligung auf Grundlage der Landesbauordnung durch persönliche Anschreiben an 86 Angrenzer
  • 29.09.2012: Gemeinderatsbeschluss für Verkaufsverhandlungen (wir berichteten)
In der Folge seien dann Verhandlungen mit möglichen Investoren geführt worden, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die Hinweise aus der Bürgerschaft seien dabei berücksichtigt worden. Der Gemeinderat sei von der Verwaltung über den aktuellen Sachstand in den Sitzungen am 22. November 2012, 28. Februar 2013, 15. Juli 2013 und 25. Juli 2013 fortlaufend informiert. Alle diese Sitzungen habe man gemäß der Gemeindeordnung zwingend nichtöffentlich führen müssen. In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2013 seien dann Bebauungskonzepte von zwei Bewerbern, der Firma Dombrowski Massivhaus Konzept GmbH (Wiesloch) und der Firma Michael Gärtner (Eberbach)vorgestellt und anschließend beraten worden Im Ergebnis habe sich der Gemeinderat für den Entwurf der Firma Dombrowski Massivhaus GmbH entschieden und die Verwaltung beauftragt, in Verhandlungen zum Verkauf einzutreten (wir berichteten). Die Öffentlichkeit wurde schließlich bei einem Pressetermin am 7. November 2013 über den beschlossenen Verkauf und das Bauprojekt informiert (wir berichteten).

Im Februar dieses Jahres wurden durch Recherchen unseres Online-Magazins Schwierigkeiten mit dem Baugrund und eine mögliche Minderung des Verkaufserlöses bekannt (wir berichteten).

Nach einer erneuten Nachbarbeteiligung gemäß Landesbauordnung ab 2. Mai 2014 wurde schließlich am 15. Mai im Gemeinderat dem Bauantrag der Dombrowski Massivhaus GmbH zugestimmt.

Wörtlich heißt es in der heutigen, nicht namentlich unterzeichneten Stellungnahme aus dem Rathaus: "Die Verwaltung hat sich bei der Fortschreibung dieses, sich bereits über viele Jahre hinziehenden Projektes, zu jedem Zeitpunkt an die kommunalpolitischen Vorgaben des Stadtparlamentes gehalten. Über den gesamten Zeitraum hat sie ihre Bringschuld erfüllt und dem Gemeinderat sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden den Bürgern nicht nur alle möglichen Mitsprachemöglichkeiten zur Verfügung gestellt, ihre Anregungen und Einwände sind auch zur Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat weiterentwickelt worden. Hierzu ist anzumerken, dass dieses Verfahren weit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. Abschließend lässt sich also feststellen, dass die Eberbacher Bürgerinnen und Bürger hier so umfassend wie möglich beteiligt wurden. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und des städtebaulichen Wettbewerbs sind nach wie vor die Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat: Der vorliegende Entwurf, zu dem das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde entspricht diesen Vorgaben, soweit es wirtschaftlich und technisch möglich ist. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Kommunalwahl ist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinzuweisen, dass der Gemeinderat die politische Vertretung der Bürger unserer Stadt ist. Seine Aufgabe ist es, die wesentlichen Entscheidungen zu treffen und die Arbeit der Verwaltung zu überwachen. Durch die demokratische Wahl legitimiert, ist er ein echtes Kommunalparlament. Die hohe Verantwortung für unsere Stadt, die dies mit sich bringt, wird in Eberbach sehr ernst genommen, dazu kommt die enorme zeitliche Belastung der Rätinnen und Räte. Vor diesem Hintergrund ist es daher in jeder Hinsicht verfehlt, die Entscheidungsfindung in diesem Fall als undemokratisch und bürgerfern zu bezeichnen."

Abschließend äußert sich die Verwaltung noch zum ebenfalls diskutierten, bislang aber nicht offiziell bekannten Kaufpreis des Geländes: "Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt bei der Höhe des Preises nicht frei entscheidet, sondern gesetzlich gebunden ist: Nach § 153 Abs. 4 des Baugesetzbuches ist sie verpflichtet, das im Sanierungsgebiet „Neckarstr. I“ gelegene Grundstück zum Verkehrswert zu veräußern. Dieser wird durch den neutralen Gutachterausschuss ermittelt und dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorgelegt. Äußerungen, die unterstellen, dass hier etwas 'verschenkt' oder verschleudert werden soll, beruhen daher schlicht auf mangelnder Sachkenntnis. Soweit dies nicht der Fall ist, liegt es nahe anzunehmen, dass eine Irreführung der Bürgerinnen und Bürger in Kauf genommen wird."

23.05.14

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