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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Bürger wenden sich an den Landrat

(hr) In einem offenen Brief wenden sich Bürger des Eberbacher Ortsteils Lindach an den Landrat des Rhein-Neckar-Kreises. Thema ist die durch den Landkreis veranlasste Unterbringung von Flüchtlingen in Lindach.

Mehrfertigungen des Schreibens gehen laut Adressatenliste unter anderem an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie an das Regierungspräsidium Karlsruhe. Wir geben den Wortlaut des offenen Briefes hier wieder:

"In Lindach waren Anfang der 1990-Jahre über 100 Aussiedler überwiegend aus Rußland untergebracht. Es bestand damals ein herzliches Verhältnis zwischen den Einwohnern und den Aussiedlern. Das geht soweit, dass Nachkommen dieser Aussiedler sich wieder mit Ihren Familien in Lindach niederlassen.
Nun wurden seit Dezember 2013 dem Stadtteil Lindach mit seinen 195 Einwohnern ca. 77 Flüchtlinge zugewiesen. Darüber wurden aber die Bürger vorab nicht informiert, trotz der im Grundgesetz verankerten Informationspflicht. Viele betroffene Bürger haben Angst und fühlen sich im Ort nicht mehr sicher, zumal es auch schon persönliche Bedrohungen gegeben hat. Die momentanen Zustände machen ein Leben in unserem Ort nicht mehr lebenswert. Die Betroffenen haben lange geschwiegen, auch aus Angst als Nazi oder Rassist beschimpft zu werden. Da die Angst vorherrscht, dass sich die Situation noch zuspitzt und eskaliert, haben wir folgende Fragen an Sie:

  • Wurden alle rechtlichen Bestimmungen bei der Unterbringung der Flüchtlinge überprüft und berücksichtigt?
  • Wurden die nachbarschützenden Normen eingehalten (siehe dazu BVerwG U.v. 10.9.1993 – 4C 28/91 – VBI. 1994 284ff)?
  • Wie verhält es sich mit dem Rücksichtsnahmegebot (BauNVO §15 insbesondere Satz 2)?
  • Asylbewerberunterkünfte sind regelmäßig Anlagen für soziale Zwecke im Sinne des §8 Abs.3 Nr.2 BauNVO und damit weder Wohngebäude noch Beherbergungsbetriebe. Hier stellt sich die Frage: Handelt es sich bei der Flüchtlingsunterkunft in Lindach juristisch gesehen um ein Asylwohnheim oder um Wohnen im herkömmlichen Sinne?
  • Wurde in den betreffenden Gebäuden der vorbeugende Brandschutz überprüft?
  • Sind überhaupt Brandschutzmaßnahmen für den Notfall vorhanden?
  • Asylwohnheime setzen Anlagen für soziale Zwecke voraus. In Lindach sind keine gastronomische Betriebe, keinerlei Einkaufsmöglichkeiten, keine Bildungseinrichtungen, keine Kinderbetreuungsstätten, keine ärztliche Betreuung oder Freizeitgestaltungsmöglichkeiten vorhanden. Wie sollen sich die Flüchtlinge sozial integrieren?
  • Ein Asylwohnheim setzt eine Übergangsunterbringung voraus. Wegen der fehlenden Freiwilligkeit des Aufenthalts handelt es sich nicht um eine Beherbergung im Sinne der BauNVO. Für welchen Zeitraum ist eine Unterbringung von Flüchtlingen in Lindach vorgesehen?
  • Da in Lindach keine Anlagen für soziale Zwecke vorhanden sind und dadurch keine soziale Integration stattfinden kann, verstoßen die Flüchtlinge zwangsläufig vermehrt gegen das Rücksichtsnahmegebot. Daraus resultieren Störungen und Belästigungen der Bevölkerung wie z.B. laute Musik, laute Gespräche, Bedrohungen, Schädigung der Gärten oder Sachbeschädigung. Das belegen die häufigen Polizeieinsätze in Lindach. Wie lange wird uns dieser Zustand noch zugemutet?
  • Die Bürger von Lindach haben Angst und fühlen sich bedroht, da sich inzwischen auch „Gleichgesinnte“ aus anderen Landkreisen hier zusammenfinden. Die Anzahl der sich hier aufhaltenden fremden Personen ist nicht mehr überschaubar und kontrollierbar. Was gedenken Sie hier zu unternehmen, zumal die Anzahl von Polizeibeamten immer mehr eingeschränkt wird und auch die benötigte Anzahl von Sozialarbeitern nicht verfügbar ist?
  • Sind Formulare im Zusammenhang mit Sozialversicherungsansprüchen für die Wirtschaftsflüchtlinge aus EU- und EU-assoziierten Ländern vorhanden (U1 früher E301 und U2 früher E303)?
Wir fordern:
  • ausführliche und zufriedenstellende Antworten auf alle diese Fragen.
  • Einrichtung eines Büros und dauerhafte Besetzung dieses Büros mit einem Sozialarbeiter der die Flüchtlinge durchgehend betreut, ihnen ihre Rechte und Pflichten aufzeigt und auch bei der sozialen Integration behilflich ist.
  • Abstellen der Missstände sowie Einhaltung der allgemeinen rechtlichen und sozialen Gesetze und Vorgaben.
  • Information der Bevölkerung über alle Vorgänge in Zusammenhang mit der Zuweisung und Unterbringung von Flüchtlingen in Lindach.
02.September 2014 gez. die betroffenen Bürger der Stadt Eberbach am Neckar – Ortsteil Lindach


04.09.14

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