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Knallerei nur morgen und übermorgen - Verbotszonen in Eberbach und Hirschhorn

(hr) Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Darauf wies das Ordnungsamt Eberbach hin. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. In den Innenstädten von Eberbach und Hirschhorn gelten außerdem besondere Regelungen.

In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. In Eberbach gilt das Verbot in folgenden Straßen: Adolf-Knecht-Straße, Alter Markt, Backgasse, Binnetzgasse, Brühlstraße, Brunnengasse, Fischergasse, Geisgasse, Hauptstraße, Heumarkt, Kellereistraße, Kornmarkt, Krämergasse, Lindenplatz, Neugereuther Gässel, Obere Badstraße, Pfarrgasse, Pfarrhof, Rosengasse, Untere Badstraße, Zwingerstraße, Gässel sowie in der Neckarstraße ab Kreuzung Querspange Brückenstraße bis zum Kreisverkehr.

In Hirschhorn ist Feuerwerk auf und vom Schloss verboten und im gesamten Bereich der Burganlage einschließlich Klosterkirche. Außerdem innerhalb des gesamten Altstadtbereichs vom Beginn der Fußgängerzone Hauptstraße 16/19 bis zur Hauptstraße 94 einschließlich aller Seitengassen sowie auf der Uferstraße ab der Wehrbrücke bis zur Grabengasse 3. Weiterhin darf im Abstand von 50 Metern rund um die Ersheimer Kapelle und Friedhofsanlage im Bereich Ersheimer Straße 10 bis 18, Lorscher Straße 1 bis 9, Starkenburger Straße 1 bis 7 und Töpferweg 3 bis 6 nicht geknallt werden.

Um Schäden beim Abbrennen von Feuerwerken zu vermeiden, sollte Folgendes beachtet werden:

  • Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben.
  • Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  • Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  • Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  • Nicht auf Menschen oder Tiere oder Gebäude zielen.
  • "Blindgänger" nicht erneut zünden.
  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr / den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  • Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wer Feuerwerk abbrennt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.


30.12.14

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