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Drückerkolonne in Eberbach unterwegs

(hr) Seit Dienstag, 19.Februar, sind in Eberbach Zeitschriftenwerber unterwegs. Nachforschungen der Polizei ergaben, dass eine Zeitungsvertriebsagentur mehrere Werber im Einsatz hatte. Von der Polizei überprüft wurden bislang ein 32-Jähriger und 23-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen, die ordnungsgemäß gültige Reisegewerbekarten bei sich hatten.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Beamten jedem Hinweis aus der Bevölkerung auf Personen, die im Haus-zu-Haus-Verkehr unterwegs sind, nachgehen und überprüfen, ob die Personen hierfür auch eine Erlaubnis besitzen. Grundsätzlich muss jede selbstständig im Reisegewerbe auftretende Person eine sogenannte "Reisegewerbekarte" besitzen und mitführen. Allerdings nur Amtspersonen ist diese vorzuzeigen.
Aber auch mit "Reisegewerbekarte" müssen sich die Verkäufer an die gesetzlichen Ladenschlusszeiten halten.
Ein zu aggressives Feilbieten von Waren oder Dienstleistungen an der Haustür ist nicht nur unseriös, sondern kann im Einzelfall auch strafrechtliche Folgen für den "Hausierer" haben.
Außerdem besteht für den Kunden ein schriftliches Rücktrittsrecht von bereits abgeschlossenen Haustürgeschäften innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss.
Bei Problemen steht das Polizeirevier Eberbach mit Rat und Tat bereit, Tel. (06271) 92100.

22.02.02

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