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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Neunkirchen verhindert Katzensteig-Zertifizierung


Kommt der Windpark im Markgrafenwald nun trotz Schwarzstorch & Co.? Für die Mitglieder der Initiative Hoher Odenwald (IHO) und für die Reisenbacher ein Horrorszenario, für die anderen Artenschutz durch Klimaschutz. (Grafik: Archiv/Initiative Hoher Odenwald)

(hof) Nachdem der Waldbrunner Gemeinderat die Finanzen für das Jahr 2016 mit einer Neuverschuldung geplant hatte, begrüßte Bürgermeister Markus Haas Jürgen Glaser vom Ingenieurbüro für Kommunalplanung (IfK) aus Mosbach, der das Gremium zum Thema „Windpark Markgrafenwald“ informieren sollte. Dabei ging es insbesondere darum, die bei den Kommunalwahlen 2014 neu gewählten Gemeinderäte auf den gleichen Kenntnisstand zu bringen, nachdem Anfang März 2016 ein entsprechender Bauantrag für die Errichtung von 12 Windkraftanlagen (WKA) eingegangen ist. Man habe nun zwei Monate Zeit, Stellung zu beziehen, was in Anbetracht der vielen Gutachten, die zu berücksichtigen sind, eine enorme Herausforderung darstellt, wie Bürgermeister Markus Haas das Gremium wissen ließ. Man plane daher eine Sondersitzung des Gemeinderats am 18. April und habe vorsorglich einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Im Dezember 2013 hatte das Gremium dem Bauvorhaben bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Seither wurden aber diverse artenschutzrechtliche Gutachten erstellt, die sich insbesondere mit dem Schwarzstorchvorkommen im Markgrafenwald befassen, dabei aber auch andere geschützte Vogel- und Fledermausarten feststellten.

In einer kurzen Präsentation ging Jürgen Glaser zunächst auf die allgemeinen gesetzlichen Regelungen ein, nach denen WKA als bauplanungsrechtlich privilegierte Maßnahmen im sogenannten Außenbereich zu betrachten sind. Auf kommunaler Ebene könne man steuernd eingreifen, indem Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan genannt, und die restlichen Flächen somit ausgeschlossen werden. Aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, sei die Metropolregion Rhein-Neckar aber ein Sonderfall, weshalb hier ein Regionalplan mit einem Teilregionalplan „Windenergie“ aufgestellt werden muss, so Glaser. Dieser Plan befinde sich derzeit in der zweiten Offenlage.

Anschließend erläuterte Glaser, dass man aufgrund des Windatlasses und der Forderung, der Windkraftnutzung „substantiell Raum“ schaffen zu müssen, auf die Fläche im Markgrafenwald gekommen sei. So könne man die Bebauung andere (geeigneter) Flächen wie bei Weisbach und Zwingenberg/Oberdielbach ausschließen. Mit dem Hinweis auf weitere fachrechtliche Besonderheiten wie die Naturparkverordnung schloss Glaser seinen Vortrag.

In der folgenden Diskussion wurde Unverständnis über das Vorgehen der Bauantragsteller laut, da man vonseiten der Fraktionen davon ausgegangen war, dass die Gesellschafter das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ nach den Erkenntnissen der artenschutzrechtlichen Gutachten von Carsten Rohde nicht mehr weiterverfolgen. Rohde war zum Ergebnis gekommen, dass neben Schwarzstörchen auch Wespenbussarde, Rotmilane, Waldschnepfen sowie 15 Fledermausarten von den WKA betroffen wären. Für den ein oder anderen Gemeinderat stellte sich sogar die Frage, ob man dem Vorhaben im Hinblick auf den Artenschutz überhaupt zustimmen dürfe, ohne selbst gegen Gesetze zu verstoßen. Glaser und Bürgermeister Markus Haas wiesen jedoch darauf hin, dass die artenschutzrechtliche Bewertung von den zuständigen Fachbehörden, wie der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt, vorgenommen werden und nicht vom Gemeinderat zu treffen sind.

Der Forderung, die erteilte gemeindliche Zustimmung zurückzuziehen, erteilte das Gemeindeoberhaupt dann eine Absage. In der heutigen Sitzung ging es nicht um Beschlüsse, sondern lediglich um eine Information. Damit wolle er die Diskussionen in den Fraktionen anstoßen, damit diese ein Stimmungsbild melden, das man vonseiten der Verwaltung dann in das weitere Vorgehen einfließen lassen werde.

Nachdem einem Bauvorhaben in Schollbrunn die Zustimmung erteilt wurde, stand einmal mehr die Zertifizierung des Katzensteigs als Qualitätswanderweg auf der Tagesordnung. Nachdem man diese Maßnahme bereits in der Februarsitzung beschlossen hatte, intervenierte die Gemeinde Neunkirchen, die eine solche Zertifizierung als Neckarsteig-Gemeinde unterbunden sehen will. Da es einen Beschluss der IG Neckarsteig gebe, dass „Nebenstrecken des Neckarsteigs“ unzulässig sind, hatten Eberbach, Mosbach und Neckargerach ihre Zustimmung zum Katzensteig-Zertifizierungs-Projekt zurückgenommen. Man sehe den Katzensteig zwar nicht als Nebenstrecke, sondern als eigenständiges Projekt, könne, müsse das Vorgehen der ursprünglichen Partner jedoch akzeptieren, so Bürgermeister Markus Haas. Um dennoch in den Genuss einer Zertifizierung durch den Deutschen Wanderverbands zu kommen, schlug die Verwaltung die Prüfung für „kurze Qualitätswanderwege“ in den Kategorien „Familien-Spaß-Weg“ und „Kultur-Erlebnis-Weg“ vor. Als Alternativprojekt sei ein sogenannter „Winterhauch-Pfad“ denkbar, der mit dem Katzenbuckelsee, dem „Weg der Kristalle“, Katzenbuckelturm, Fernblickweg, Freya-Quelle, Trematosaurus-Fundort Eisigklinge, Holzners Mühle, Steinerner Tisch, Felsenhaus, Mülbener See, Kurgestüt „Hoher Odenwald“, Eichwald und die Dorflinde Waldkatzenbach mit Brunnenanlage zahlreiche Waldbrunner Sehenswürdigkeiten verbinde. Somit könne man die bereits beantragten Mittel einsetzen und den Tourismus weiter stärken, so Haas.

Im Hinblick auf die im Haushalt anvisierte Neuverschuldung und der Tatsache, dass zunächst geprüft werden soll, ob ein Windpark im Markgrafenwald ein Zertifikat kosten könne, folgte das Gremium CDU-Sprecher Andreas Geier, der die Vertagung beantragt hatte.

Nach der Annahme von Spenden schloss Bürgermeister Markus Haas die Sitzung mit der Verlesung diverser Protokolle.

Infos im Internet:
www.hoher-odenwald.de
blackstorknotes.blogspot.de

28.03.16

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