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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Förderung eines Flüchtlingsbeauftragten

(bro) (chn) "Eberbach hat in den letzten Jahren im kreisweiten Vergleich besonders viele Geflüchtete aufgenommen, und diese waren zudem dezentral untergebracht. Dies ist erfreulich, denn es erleichtert die Integration der Menschen, erhöht aber auch den Betreuungsaufwand. Umso mehr begrüßen wir die Förderung eines Flüchtlingsbeauftragten durch das Land und beglückwünschen die Stadt,“ sagten die Landtagsabgeordneten Hermann Katzenstein (Grüne) und Dr. Albrecht Schütte (CDU). „Mit der neuen Stelle in Eberbach stellen wir sicher, dass die gute Integrationsarbeit im Rhein-Neckar-Kreis weiter verbessert wird“, so Dr. Schütte und Katzenstein. Denn gerade in den Kommunen vor Ort finde der Löwenanteil der Integrationsarbeit statt.

„Den Integrationsbeauftragten kommen dabei eine besondere Schanierfunktion zu. Sie bringen die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer, die Vertreter der Kommunen und Landkreise sowie die Flüchtlinge zusammen“, betonen die beiden Abgeordneten. Die Abgeordneten begrüßen die 5,6 Millionen Euro für kommunale Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte, die das Land zusätzlich in diesem Jahr zur Verfügung stellt.

In der Förderrunde 2016 wurden bereits 161 Anträge von Kommunen bewilligt, die so einen Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten einstellen bzw. eine vorhandene Stelle aufstocken konnten. Nun kommen weitere 108 Kommunen dazu.

Mit der zweiten außerplanmäßigen Tranche an geförderten Projekten reagiert die Landesregierung auf den großen Bedarf der Kommunen an Fachleuten, die vor Ort die Arbeit der haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer koordinieren und als zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Themen Integration und Flüchtlinge fungieren. Die nächste reguläre Förderrunde war ursprünglich erst für das kommende Jahr geplant.

Grundsätzlich machten Katzenstein und Schütte klar: „Als Land werden wir die Kommunen nicht auf den Kosten für die Flüchtlingsintegration sitzen lassen. Dies ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.“

24.06.16

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