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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Contracting für LED-Beleuchtung - Neue Regelungen für Parkplätze


Siegfried Rupp von den Stadtwerken zeigte eine der neuen LED-Straßenlampen. (Foto: Claudia Richter)

(hr) Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED schließt die Stadt gemäß heutigem Beschluss des Gemeinderats mit ihrem eigenen Versorgungsunternehmen (Stadtwerke) eine Contracting-Vereinbarung mit Gesamtkosten von knapp einer Million Euro (brutto) ab.

Damit soll die Wertschöpfung der Umrüstungsmaßnahme vorort bleiben und nicht an externe Unternehmen gehen. Außerdem will man die Stadtwerke als städtischer Eigenbetrieb dadurch stärken. Innerhalb von drei Jahren (ab November 2016) soll die Umrüstung erledigt werden.

Für den Ausbau des Heinrich-Heine-Wegs in Neckarwimmersbach wurde die Entwurfsplanung zur Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Die Baukosten sollen größtenteils durch Erschließungsbeiträge der Anwohner finanziert werden.

Beschlüsse wurden auch zu den Parkgebühren in Eberbach gefasst. Für die Tiefgarage am Leopoldsplatz und die öffentliche Tiefgarage an der Brückenstraße wurden neue Parkregelungen ab 1. Januar 2017 beschlossen, die unter anderem ein “Brötchentaste” für kostenloses Kurzzeitparken beinhalten: Im Tagtarif werden in den Tiefgaragen künftig 10 Cent pro angefangene 12 Minuten fällig. Ansonsten kommt es nicht zu einer Erhöhung der Parkgebühren. Die Höchstparkdauer in der Bahnhofstraße soll ab Januar auf eine Stunde (bisher zwei Stunden) reduziert werden. Die beiden Parkautomaten in der Neckarstraße entfallen, stattdessen gilt dann eine Höchstparkdauer über Parkscheibe von zwei Stunden. Die Neuregelungen gehen auf Vorschläge der “Arbeitsgruppe Haushaltsstruktur” zurück.

Aufgrund von Änderungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg muss nun auch die Hauptsatzung der Stadt Eberbach geringfügig angepasst werden, ebenso die Geschäftsordnung des Gemeinderats sowie die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Neu ist unter anderem eine Erstattungsregelung für Betreuungskosten von Angehörigen der Gemeinderats- und Ausschussmitglieder während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Laut Mitteilung von Karl Emig (Stadtbauamt) kommt es bei der Aufstellung des Teilregionalplans Windkraft zu Verzögerungen aufgrund landesspezifischer Unterschiede. Der Regionalverband rechnet damit, dass der Teilregionalplan frühestens Ende 2018 rechtskräftig werden kann.

Die AGL-Fraktion stellte den Antrag, die städtischen Jagdreviere für die Neuverpachtung ab 1. April 2017 öffentlich auszuschreiben. Darüber soll in einer der nächsten Ratssitzungen verhandelt werden.

27.10.16

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