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Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl

(hr) Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg soeben mitteilte, habe sie den Erlass eines Strafbefehls gegen den Fahrer des Busses, bei dem am 16. Januar in Eberbach 43 meist jugendliche Insassen zum Teil schwer verletzt wurden, beantragt.

Der 55-jährige Eberbacher ist als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der fahrlässigen Körperverletzung in 43 tateinheitlichen Fällen verdächtig. Ihm wird zur Last gelegt, aufgrund einer durch einen im Bus zu Boden gefallenen Gegenstand verursachten Ablenkung den Unfall verschuldet zu haben.
Der Bus eines Mudauer Unternehmens war am Morgen in der Odenwaldstraße nach rechts von der Straße abgekommen, gegen zwei Pkw gestoßen und dann gegen die Hauswand eines Gebäudes an der Einmündung der Wiesenstraße gefahren (wir berichteten).

Über Art und Höhe der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe ist nichts bekannt. Strafbefehle werden üblicherweise auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom zuständigen Gericht erlassen, wenn die Beweislage eindeutig ist und keine Gerichtsverhandlung erforderlich scheint.

15.06.18

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