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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Wahlscheinantrag mit und ohne Briefwahlunterlagen per Internet

(bro) Zur Bundestagswahl am 22.September können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten (schriftlich, Telegramm, Fernschreiben, Fernkopie) auch in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 BWO). Zur Bundestagswahl wird die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf der Homepage der Stadt Eberbach angeboten. Beim Aufruf des Links erhält man ein Erfassungsformular für die Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigungskarte müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Zusätzlich muss ein Grund für die Beantragung ausgewählt und markiert werden. Es steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine Versandanschrift senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält man automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefunterlagen werden anschließend per Post zugestellt. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Rainer Menges, Tel. (06271)87-244. Die Beantragung eines Wahlscheines stellt eine Ausnahme zur Urnenwahl dar und soll nur genutzt werden, wenn sich ein Bürger am Wahltag aus einem wichtigen Grund außerhalb seines Wahlbezirks aufhält, er seine Wohnung in einem anderen Wahlbezirk verlegt und er sich ins dortige Wählerverzeichnis nicht eingetragen hat oder aus beruflichen Gründen, wegen hohen Alters oder wegen eines körperlichen bzw. gesundheitlichen Zustandes den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Des weiteren besteht die Möglichkeit, den Wahlscheinantrag per E-mail zu stellen.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

- Grund des Antrages
- Vorname, Name und Anschrift des Wahlberechtigten
- Wahlbezirk und Nummer des Wahlbezirks, in dessen
Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist*
- Wählernummer des Wahlberechtigten*
- Geburtsdatum des Wahlberechtigten

Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Daten freiwillig sowie grundsätzlich unverschlüsselt weitergeben. Die Speicherung erfolgt nur vorübergehend.

* Diese Angaben können aus der Wahlberechtigungskarte entnommen werden.

Infos im Internet:
www.eberbach.de


10.09.02

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