29.04.2024

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Die Fundsachen können vom Eigentümer abgeholt werden

(bro) (stve) Beim Amt für öffentliche Ordnung - Bürgerbüro - Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05, wurden im Monat April folgende Fundsachen abgeliefert:

  • Damenarmbanduhr
  • Geldbeutel
  • verschiedene Ketten
  • verschiedene Schlüssel
Eine Fundsache kann vom Eigentümer bzw. Verlierer innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes als Eigentum angemeldet, oder diese beim Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Meldet der Eigentümer/Verlierer sich nicht innerhalb der vorgegeben Frist, so verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder über. Verzichtet dieser auf jegliche Fundrechte so wird es Eigentum der Gemeinde des Fundortes.

20.05.10

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