29.03.2024

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Demokratie-Experte verteidigt Zulässigkeit

(cr) Während die Stadtverwaltung noch prüft, ob der mit einem Bürgerbegehren beantragte Bürgerentscheid zum Thema Windenergienutzung auf dem Hebert zwischen Eberbach und Schwanheim zulässig ist, liegen inzwischen zwei gegensätzliche rechtliche Beurteilungen von Dritten vor.

Nachdem eine Eberbacher Bürgerinitiative, die sich gegen Windenergieanlagen auf dem Hebert einsetzt und auch einen Bürgerentscheid zu diesem Thema ablehnt, ein Rechtsgutachten gegen den Bürgerentscheid vorgelegt hatte, wendet sich nun eine Stellungnahme des Vereins “Mehr Demokratie e.V.” gegen die Argumente des von der Bürgerinitiative beauftragten Anwalts.

Wir bieten die rechtliche Stellungnahme zum Nachlesen hier als PDF-Dokument zum kostenlosen Download an. Der baden-württembergische Landesvorsitzende von “Mehr Demokratie”, Dr. Edgar Wunder, zieht darin das Fazit, dass die in der anwaltlichen Stellungnahme behaupteten Gründe für eine angebliche Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens bei genauerer Prüfung ausnahmslos nicht haltbar seien.
Wunder weist auch darauf hin, dass der Gemeinderat, der ja im September über die Zulassung des Bürgerentscheids entscheiden soll, hier keinen politischen Ermessensspielraum habe, da es sich um eine reine Rechtsfrage handele. Der Gemeinderat müsse deshalb im vorliegenden Fall das Bürgerbegehren zulassen. Eine andere Entscheidung wäre nach Auffassung des Vereins “Mehr Demokratie” rechtswidrig und hätte bei Anfechtung vor Gericht keinen Bestand.


Infos im Internet:
www.ebch.info/download/40081/rechtsgutachten_mehr_demokratie.pdf


29.08.19

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