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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Ein Sparstrumpf für den ökologischen Ausgleich

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Hier im Eberbacher Teil des Sensbachtals wurde eine Teilfläche entfichtet und soll wieder beweidet werden. Das bringt Punkte auf das städtische Ökokonto. (Foto:Richter)

(hr) Ein "Ökokonto" eröffnete gestern Abend einstimmig der Eberbacher Gemeinderat. Auf ihm wird allerdings kein Geld gebucht, sondern "Wertpunkte".Und weil es nicht überzogen werden kann, ist das Konto eher ein "Öko-Sparbuch". Und weil die Wertpunkte keine Zinsen bringen, ist es am Ende doch nur ein "Öko-Sparstrumpf", wie Bürgermeister Bernhard Martin scherzte.
Zusätzliche Bürokratie soll das Ökokonto nicht bringen, es soll im Gegenteil die städtische Bauleitplanung erleichtern. Hintergrund ist der gesetzlich geforderte Ausgleich bei Eingriffen in Natur und Landschaft, wie sie bei Bauvorhaben unvermeidlich sind. Der Eingriff, also die ökologische Verschlechterung des Baugebiets, wird dann in Wertpunkten beziffert und kann vom Ökokonto abgebucht werden. Das ist deshalb möglich, weil der Ausgleich des Natureingriffs nicht unbedingt am selben Ort erfolgen und auch zeitlich mit der Bauplanung nicht in Zusammenhang stehen muss.
Abgebucht werden kann aber nur, wenn schon ausreichend Wertpunkte auf dem Ökokonto drauf sind. Wenn die Stadt Landschaftspflege- oder Biotopverbesserungsmaßnahmen durchführt, kann sie diese bewerten und dem Ökokonto gutschreiben. Sie werden als Ausgleichsmaßnahmen "auf die hohe Kante" gelegt, wie Klemens Bernecker vom Umweltamt erläuterte. Bei Eingriffen in den Naturraum können sie dann vielleicht Jahre später als Ausgeich dienen.
Ganz ohne Rechnung in Euro und Cent kommt aber auch das städtische Ökokonto nicht aus: In Ausnahmefällen, wenn sich besonders kleine naturverbessernde Maßnahmen nicht bepunkten lassen, soll der Ausgleichswert in Geld bemessen werden. Dem kann dann wieder bei einem Bauvorhaben der Eingriff pauschal mit 1 Prozent des Baukostenvolumens gegengerechnet werden. Das regelt in Baden-Württemberg eigens eine "Ausgleichsabgabenverordnung".

24.03.06

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