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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Planungsrechtliche Voraussetzungen für Verlängerung der Erschließungsstraße geschaffen

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In Verlängerung des Wendehammers kann laut Bebauungsplan nun ein Anschluß des Neuabschnittes erfolgen. (Foto:Claussen)

(jc) Das Gewerbegebiet Ittertal auf dem ehemaligen Müllplatz kann laut Gemeinderatsbeschluss durch die Verlängerung der Straße "Im Ittertal" im rückwärtigen Teil weiter erschlossen werden. Geradlinig abgehend von der bestehenden Wendeanlage soll der Verlauf dann in einen Wendekreisel von 14.5 Metern Durchmesser münden. Dies kann nun in einer Neufasung des Bebauungsplanes festgeschrieben werden. Die geradlinige Verlängerung wirkt sich nachteilig für den bisherigen Betriebsablauf eines dort ansässigen Bauunternehmens aus. Das Unternehmen hatte über einen Rechtsanwalt zahlreiche "Anregungen" bezüglich der Planungen im Rahmen der Planungsoffenlegung vorgebracht. So seien unter anderem Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierungen fehlerhaft, das Verkehrskonzept unschlüssig und vorliegende Gutachten ordnungswidrig nicht offen gelegt worden. Seitens der Stadtverwaltung konnte sich Albrecht Streng dieser Kritikpunkte nicht anschließen. Bruno Schmitt von der SPD-Fraktion sprach in dieser Hinsicht wohl im Sinne aller Stadträte, als er anmerkte, man müsse sich in dieser Angelegenheit auf den Sachverstand der Verwaltung verlassen.


30.06.06

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