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Tagesordnung nach Anzeigenschluss verschickt

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(cr) Der öffentliche Teil der heutigen Bauausschusssitzung um 17.30 Uhr im Rathaus wurde kurzfristig abgesagt.

Beschlüsse aus öffentlichen Sitzungen städtischer Gremien sind nur dann rechtlich wirksam, wenn die Tagesordnungen rechtzeitig vorher "ortsüblich bekannt gemacht" wurden, wie es im Gesetzestext heißt. In Eberbach gilt die Veröffentlichung in den beiden Tageszeitungen als ortsübliche Bekanntmachung, die aber erst heute erschienen ist. Versandt wurden die Unterlagen aus dem Rathaus per Mail zwar am Freitag kurz nach 13 Uhr. Die Zeitungen, die beide unter dem Dach der Heidelberger "Rhein-Neckar-Zeitung" erscheinen, beriefen sich aber auf ihren "Anzeigenschluss" um 10 Uhr und druckten die Bekanntmachung am Samstag nicht mehr ab.
Das heutige Erscheinen der Tagesordnung war den Verantwortlichen zu kurzfristig. Um sicher zu gehen, entschieden sie sich für eine Verlegung der öffentlichen Sitzung mit gleicher Tagesordnung auf kommenden Montag, 27. September, um 17.30 Uhr im Rathaus.

Dass der EBERBACH-CHANNEL mit inzwischen täglich knapp 10.000 Besuchern noch nicht als offizielles Bekanntmachungsorgan gilt, hat vor allem rechtliche Gründe. Nach vorherrschender Rechtsauffassung ist eine Veröffentlichung im Internet noch nicht als "ortsübliche Bekanntmachung" ausreichend.

20.09.10

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