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(hr) (gs) In ihrer Sitzung Mitte Mai haben die Sensbachtaler Gemeindevertreter Beschlüsse zum Thema Windkraft gefasst.

Einstimmig beschloss das Gemeindeparlament den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß Baugesetzbuch zur Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans Windkraft. Diese Vereinbarung ist der erste Schritt zur Erstellung dieses Plans, der eine kontrollierte und maßvolle Ansiedlung von Windenergieanlagen auf dafür geeigneten Flächen im gesamten Odenwaldkreis sicherstellen soll. Grundlage der Aufstellung sind die neun Flächen im Odenwald, die nach den Ergebnissen des erstellten Raumgutachtens sowie den bisher zugrunde gelegten sachlichen Kriterien und den raumordnerischen Maßgaben als die geeignetsten Flächen ausgewiesen wurden. Hierzu zählt auch die Fläche entlang des Höhweges, die auf Sensbacher und Beerfeldener Gemarkung liegt. In der Bürgerversammlung am 28. März wurde die Fläche ausführlich vorgestellt (wir berichteten). Die Vereinbarung enthält auch die Kostenregelung zur gesamten Planmaßnahme. Die Kosten werden vollständig vom Odenwaldkreis getragen, obwohl dieser eigentlich keine Planungshoheit hat. Das gemeinsame Interesse und die Bedeutung dieser Planung ist für den Kreis jedoch so wichtig, dass die Übernahme der Kosten in den Gremien Zustimmung fand.

Zugestimmt wurde auch der Aufstellung des Flächennutzungsplans selbst. Auch dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. Somit kann nun die konkrete Planung mit notwendigen Gutachten und Ausarbeitungen angegangen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alle Kommunen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung abschließen und den Aufstellungsbeschluss fassen. Davon ist nach aktuellem Kenntnisstand auszugehen.

03.06.12

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