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Geständiger Täter muss fünf Jahre in Haft

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(cr) Zu einer Freiheitsstrafe wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Eberbach wurde heute am Landgericht Heidelberg ein 48-jähriger Mann verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in den Jahren 2011 und 2012 in Eberbach an der damals zehnjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin in zwölf Fällen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Die Große Jugendkammer des Landgerichts hatte am Mittwoch zur Durchführung der Beweisaufnahme drei Zeugen und eine Sachverständige geladen. Laut Anwalt war der ehemals in Eberbach Wohnende geständig. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, die Verteidigung plädierte auf vier Jahre.

Bei der Urteilsverkündung heute Vormittag wählte das Gericht den Mittelweg: Der Mann muss für fünf Jahre hinter Gittern. Seine rund sechsmonatige Untersuchungshaft wird auf diese Zeit angerechnet.

20.12.13

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