WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Stellenangebot

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
27.04.2024
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Vermischtes

Motorisierte Tretroller im Straßenverkehr verboten

Es freut uns, dass Sie zu diesem Artikel eine Meinung abgeben möchten.

Bitte geben Sie zunächst Ihren Namen (frei wählbar) und Ihre eMail-Adresse an. Ihre eMail-Adresse ist für andere Nutzer nicht sichtbar. Wir benötigen sie, um Ihnen einen Bestätigungslink für die Aktivierung Ihres Beitrags zu schicken. Der Beitrag kann nur veröffentlicht werden, wenn Sie unten auch eine Wohnortangabe auswählen.

ACHTUNG: Meinungen können derzeit nicht mit E-Mail-Konten des Anbieters "T-Online" abgegeben werden, da T-Online unsere Bestätigungsmails nicht zustellt. Wir empfehlen, Mailkonten anderer Anbieter zu verwenden.
Name:
eMail-Adresse:
Bitte geben Sie hier eine Meinung zu dem Artikel ein*:

*Bitte nur sachlich und möglichst kurz abgefasste Meinungen zum unmittelbaren Thema des Artikels veröffentlichen. Unzulässig sind Aufrufe zu illegalen Handlungen, volksverhetzende Äußerungen, persönliche Beleidigungen, Verunglimpfungen, Verletzungen der Privatsphäre von Personen, unkommentiert aus anderen Quellen wiedergegebene Texte sowie Werbebotschaften.
Wohnort (muss unbedingt ausgewählt werden):

(hr) In der vergangenen Woche wurden in Eberbach motorisierte Tretroller, so genannte "Gopeds" zum Kauf angeboten. Die zweirädrigen Fahrzeuge mit Trittbrett und Lenkstange werden von einem Verbrennungs- oder einem Elektromotor angetrieben. Die "Gopeds" sind in Deutschland nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Darauf wies jetzt das Polizeirevier Eberbach hin.
Im Gegensatz zum normalen Scooter oder Tretroller gelten "Gopeds" als Fahrzeuge. Durch den Motor-Antrieb erlangen sie den Status eines Kraftfahrzeugs. Damit unterliegt ihre Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr den Bestimmungen des Zulassungs-, Fahrerlaubnis- und Versicherungsrechtes. Für Gopeds kommt nach wie vor die Erteilung einer Betriebserlaubnis wegen unzureichender Verkehrssicherheit nicht in Betracht. Daher dürfen sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden. Wer ein Goped ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsvertrag im öffentlichen Verkehrsraum führt, macht sich somit strafbar.

10.05.03

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben

[zurück zur Übersicht]

© 2003 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Werben im EBERBACH-CHANNEL

Bestattungshilfe Wuscher

Catalent

Neubauprojekt