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Keine Einwendung gegen erfasste Biotope

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(ub) Die untere Naturschutzbehörde hat die besonders geschützten Biotope nach den Bestimmungen des § 24a des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg in Schönbrunn erfasst. Die Entwürfe hierzu wurden in Listen und Karten eingetragen und die Flurstücksnummern der betroffenen Grundstücke ermittelt. Die Verwaltung Schönbrunn informierte die Gemeinderäte in der aktuellen Gemeinderatssitzung am Freitag über Schutzobjekt, -ziel und -zweck nach dem Willen des Gesetzgebers und kam zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde Schönbrunn als Träger der Planungshoheit und als betroffene Grundstückseigentümerin keine Einwendungen gegen die Kartierung hat. Redaktionelle Änderungen der Flurstücksnummern werden noch eingearbeitet.

07.11.04

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